1. Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes/Hündin an den o.g. Angeboten von sitzplatzfuss ist ein gültiger vollständiger Impfschutz und eine gültige (bestehende) Hundehalterhaftpflicht. Welpen müssen zudem die erste Grundimmunisierung erhalten haben, um an den Gruppenstunden teilnehmen zu können. Der Versicherungsvertrag ist in Kopie vorzulegen. Der Impfpass wird vor der Kursteilnahme gesichtet. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer (nachfolgend Teilnehmer) verpflichtet sich, nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Einzelstunden, Einzel- und Gruppenkursen teilzunehmen.
2. Die Teilnehmer, die Halter sog. Anlagehunde sind, sind verpflichtet bei Vertragsabschluss folgende Nachweise schriftlich sitzplatzfuss in Kopie vorzulegen: Leinen- und Maulkorbbefreiung, Sachkundeprüfung, Erlaubnis zur Haltung, Chipnummer und Haftpflichtversicherungskopien.
3. Die Teilnehmer haften für alle von sich und/oder von ihren Tieren verursachten Schäden. sitzplatzfuss übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. sitzplatzfuss übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere oder deren Halter/Führer verursacht werden. Dies gilt auch für mitgebrachte (Kunden) Hunde. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. sitzplatzfuss übernimmt bei Gassirunden oder Hundewanderungen nicht die Aufsicht über das Tier bzw. die Tiere des Kunden und dementsprechend wird auch keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, auch Dritten gegenüber, nicht begründet. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Einzelstunden, Einzel- und Gruppenkursen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.
4. Zu den Gruppenkursen sind alle Hunde willkommen, allerdings ist die Teilnahme von generell unverträglichen Hunden nur nach Rücksprache mit sitzplatzfuss zulässig. Aus Rücksicht auf die Hunderüden im Rudel, darf eine läufige Hündin nur nach Rücksprache mit sitzplatzfuss an Gruppenkursen teilnehmen.
5. Der Erfolg der Einzelstunden, sowie der Einzel- und Gruppenkurse hängt im Wesentlichen von dem Teilnehmer ab, deshalb kann keinerlei Erfolgsgarantie gegeben werden.
6. Eine Trainingseinheit (TE) umfasst 45 min, für Gruppenkurse (TE) 40min.
7. Die Anmeldung zur Teilnahme bedarf der Schriftform, im Rahmen derer der Teilnehmer die AGB und den Haftungsausschluss der Hundeschule anerkennt. Die Anmeldung ist verbindlich und gilt gleichzeitig als Rechnung. Der Teilnehmer erteilt sitzplatzfuss hiermit seine ausdrückliche Genehmigung zur Bild- oder Tonaufnahme während des Trainings oder einer Veranstaltung, sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- und Tonmaterials.
Mit der Anmeldung ist die Zahlung der Kursgbühr fällig. Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlicher Mehrwertsteuer von derzeit 19%.
Beratung/Einzelstunden: Bei Anfahrten über 10 km wird ein Kilometergeld in Höhe von 0,50 Euro pro gefahrenen Kilometer berechnet.
8. Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll angerechnet. Bei den Kursgebühren der Einzel- und Gruppenkurse handelt es sich um Pauschalpreise. Es erfolgt keine Rückvergütung bei nicht in Anspruch genommenen Kursstunden. Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei vorzeitigem Abbruch der vereinbarten Unterrichtsstunden durch den Teilnehmer werden keine Kursgebühren erstattet. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt. sitzplatzfuss behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht zu einem anderen Termin nachgeholt. Alle Einzelstunden/Kurse müssen innerhalb eines 1/2 Jahres ab dem Zeitpunkt der Anmeldung genommen werden. Nach Ablauf der Frist endet der Anspruch auf nicht genommene Einzelstunden/Kurse.
9. Als Gerichtsstand für Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag gilt Mainz.
10. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.